Nachlassgläubigerin, die
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Nachlassgläubigerin
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Nach|lass|gläu|bi|ge|rin
Bedeutung
ⓘGläubigerin, die durch Verschulden des oder der Verstorbenen Anspruch auf dessen oder deren Nachlass (1) hat