anrufen
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- Wortart: ⓘ
- starkes Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- an|ru|fen
Bedeutungen (4)
ⓘ-
durch Rufen jemanden auf sich aufmerksam machen, jemandes Namen rufen
- Beispiel
-
- der Wachposten rief ihn an
-
jemanden bitten, vermittelnd, helfend o. ä. einzugreifen
- Beispiele
-
- jemanden als Zeugen, um Hilfe anrufen
- eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht anrufen
- Gott um Gnade anrufen
- sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen)
-
mit jemandem telefonisch oder per Videocall Verbindung aufnehmen
- Beispiele
-
- einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei anrufen
- bei der Bank, in München anrufen
- jeden Tag anrufen
- er hat schon dreimal angerufen
- jemanden auf dem Handy anrufen
- 〈südwestdeutsch und schweizerisch umgangssprachlich auch mit Dativ:〉 du kannst mir heute Abend noch anrufen
-
etwas rufend zu übertönen versuchen
- Beispiel
-
- gegen den Lärm anrufen
Grammatik
ⓘstarkes Verb; Perfektbildung mit „hat“
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
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Sehr häufig in Verbindung mit anrufen | |
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Substantive | Polizei |
Verben | |
Adjektive | einfach |
Häufig in Verbindung mit anrufen | |
Substantive | Vermittlungsausschuss |
Verben | |
Adjektive | gleich |
Seltener in Verbindung mit anrufen | |
Substantive | Handy |
Verben | |
Adjektive | spät |
Selten in Verbindung mit anrufen | |
Substantive | Bundesverfassungsgericht Telekom Büro Verfassungsgericht Gerichtshof |
Verben | |
Adjektive | eben früh dauernd direkt |