Ur­he­ber­recht­ler, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Urheberrechtler

Rechtschreibung

Worttrennung
Ur|he|ber|recht|ler

Bedeutung

Jurist, besonders Rechtsanwalt, der sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert hat

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Urheberrechtler; Genitiv: des Urheberrechtlers, Plural: die Urheberrechtler

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