Ne­ben­klä­ge­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Nebenklägerin
Lautschrift
[ˈneːbn̩klɛːɡərɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ne|ben|klä|ge|rin

Bedeutung

weibliche Person, die sich (als Betroffene) der durch den Staatsanwalt erhobenen Klage anschließt

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