Mit­an­ge­klag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Mitangeklagter

Rechtschreibung

Worttrennung
Mit|an|ge|klag|ter

Bedeutung

männliche Person, die mit einer oder mehreren anderen Personen wegen des gleichen Deliktes angeklagt ist

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Angeklagter

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