Haupt­schuld­ner, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Hauptschuldner

Rechtschreibung

Worttrennung
Haupt|schuld|ner

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die einer Gläubigerin, einem Gläubiger die größte Summe schuldet
  2. bei einer Bürgschaft eigentlicher, ursprünglicher Schuldner (für den die Bürgin, der Bürge einstehen muss)
    Gebrauch
    Rechtssprache
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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