Ge­gen­zeu­gin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Aussprache:
Betonung
Gegenzeugin

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|gen|zeu|gin

Bedeutungen (2)

  1. weibliche Person, die das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt
    Beispiel
    • eine Gegenzeugin aufbieten
  2. Zeugin der Gegenpartei in einem Prozess
    Beispiel
    • die Gegenzeugin aufrufen
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