Be­hin­der­ten­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Behindertenbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Be|hin|der|ten|be|auf|trag|ter

Bedeutung

in der Bundesregierung, in Landesregierungen, Verwaltungen o. Ä. für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständige männliche Person

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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