Ab­ge­ord­ne­ten­be­zü­ge, die

Wortart:
Pluralwort
Aussprache:
Betonung
Abgeordnetenbezüge

Rechtschreibung

Worttrennung
Ab|ge|ord|ne|ten|be|zü|ge

Bedeutung

Bezüge (3), die jemand für seine Tätigkeit als Abgeordneter erhält

Grammatik

Plural, österreichisch auch im Singular: der Abgeordnetenbezug; Genitiv: des Abgeordnetenbezug[e]s

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