mündig
- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Häufigkeit: ⓘ
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Bedeutungen (2)
ⓘ-
nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt
- Beispiel
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- mit 18 Jahren mündig werden
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- jemanden mündig sprechen (für mündig erklären)
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als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt
- Beispiel
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- der mündige Bürger
Synonyme zu mündig
ⓘ- erwachsen; (veraltend) großjährig; (Rechtssprache) volljährig; (Rechtssprache veraltet) majorenn