Besonderer Hinweis
Die früher übliche Bezeichnung taubstumm sollte nicht mehr verwendet und auf Wunsch der Betroffenen durch gehörlos ersetzt werden. Durch den Wortbestandteil stumm wird fälschlicherweise die Unfähigkeit zu sprechen unterstellt. Dies kann jedoch spätestens seit Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständiger Sprache nicht mehr als Bezeichnungskriterium verwendet werden; auch die Bezeichnung Taubstummenschule ist dadurch heute kaum mehr gebräuchlich.