allgemeinbildende Pflichtschule für Lernbehinderte, für körperlich oder geistig behinderte oder für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche
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Besonderer Hinweis
Da das Wort Sonderschule zuweilen als abwertend empfunden wird, wird es zunehmend, z. B. in den Schulgesetzen der meisten deutschen Bundesländer, durch die Bezeichnung Förderschule ersetzt. In Österreich ist dagegen Sonderschule die amtliche Bezeichnung für bestimmte Einrichtungen der Förderpädagogik.