Rechtsbot, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- schweizerisch
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Rechtsbot
Bedeutung
ⓘgerichtliche Aufforderung, besonders zur Bezahlung einer Schuld
gerichtliche Aufforderung, besonders zur Bezahlung einer Schuld