Rechts­beu­gung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsbeugung

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|beu|gung

Bedeutung

bei der Entscheidung einer Rechtssache im Amt begangenes Delikt der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts oder der Verfälschung von Tatsachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei

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