Ei­gen­tums­vor­be­halt, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Eigentumsvorbehalt
Lautschrift
[ˈaɪ̯ɡn̩tuːmsfoːɐ̯bəhalt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ei|gen|tums|vor|be|halt

Bedeutung

vertraglicher Vorbehalt, nach dem eine verkaufte und übereignete Sache bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleiben soll

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