i. V., I. V.
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- Wortart: ⓘ
- Abkürzung
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- i. V., I. V.
- Kurz für
- in Vertretung; in Vollmacht
Die Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma und dergleichen folgt:
Der Oberbürgermeister
i. V. Meyer
Die Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:
Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen.
I. V. Meyer