Staats­not­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Staatsrecht
Aussprache:
Betonung
Staatsnotrecht

Rechtschreibung

Worttrennung
Staats|not|recht

Bedeutung

Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, bei Staatsnotstand auch ohne gesetzliche Ermächtigung die notwendigen Maßnahmen zu treffen (z. B. in die Grundrechte des Einzelnen einzugreifen)

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