Staatsnotrecht, das 🗣 𝗳 𝕏 ✉ Wortart: ⓘ Substantiv, Neutrum Gebrauch: ⓘ Staatsrecht Aussprache: ⓘ Betonung Staatsnotrecht Rechtschreibung ⓘ Worttrennung Staats|not|recht Bedeutung ⓘ Recht des Staates, besonders seiner obersten Vollzugsorgane, bei Staatsnotstand auch ohne gesetzliche Ermächtigung die notwendigen Maßnahmen zu treffen (z. B. in die Grundrechte des Einzelnen einzugreifen)