Inventarrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
-
Inventarrecht
- Lautschrift
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[ɪnvɛnˈtaːɐ̯rɛçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- In|ven|tar|recht
Bedeutung
ⓘRecht des Erben, beim Nachlassgericht ein Verzeichnis des Nachlasses einzureichen
Grammatik
ⓘdas Inventarrecht; Genitiv: des Inventarrecht[e]s