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Prokura

Substantiv, feminin - einem oder einer Angestellten erteilte handelsrechtliche Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für den Betrieb vorzunehmen
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per procura

Bedeutung aufgrund erteilter Prokura (Zusatz, mit dem der Prokurist, die Prokuristin geschäftliche Schriftstücke unterschreibt); Abkürzung: ppa. Beispiel per procura Meyer
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Finanzprokuratur

Herkunft 2. Bestandteil veraltet Prokuratur = Amt, Verwaltung, neulateinische Bildung zu ↑Prokura
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Gesamtprokura

Bedeutung Prokura, die nur von mehreren Personen gemeinsam ausgeübt werden kann
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Filialprokura

Bedeutung Prokura, die auf eine oder mehrere Filialen eines Unternehmens beschränkt ist
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Generalvollmacht

; (bildungssprachlich) Autorisation, Carte blanche; (veraltet) Kommissorium, Plenipotenz; (bildungssprachlich veraltet) Pleinpouvoir; (Kaufmannssprache) Prokura
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Blankovollmacht

) Autorisation, Carte blanche; (veraltet) Kommissorium, Plenipotenz; (bildungssprachlich veraltet) Pleinpouvoir; (Kaufmannssprache) Prokura; (Rechtssprache, Wirtschaft, Politik) Generalvollmacht
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Carte blanche

; (bildungssprachlich) Autorisation; (veraltet) Kommissorium, Plenipotenz; (bildungssprachlich veraltet) Pleinpouvoir; (Kaufmannssprache) Prokura; (Rechtssprache, Wirtschaft, Politik) Generalvollmacht
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Vollmacht

) Autorisation, Carte blanche; (veraltet) Kommissorium, Plenipotenz; (bildungssprachlich veraltet) Pleinpouvoir; (Kaufmannssprache) Prokura; (Rechtssprache, Wirtschaft, Politik) Generalvollmacht Kreditiv
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