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Getrennt- oder Zusammen­schreibung von „schwarz-“ mit Verben

Wir kümmern uns um die Getrennt- oder Zusammenschreibung bei Verben, die mit „schwarz-“ beginnen.

Wenn das Wörtchen schwarz in seiner eigentlichen Bedeutung verwendet wird, dann schreibt man es getrennt vom Verb: Wir haben den Zaun schwarz gestrichen. Die Brötchen sind fast schwarz geworden.

Für die übertragene Bedeutung „illegal, ohne Genehmigung“ gilt hingegen die Zusammenschreibung: schwarzarbeiten, schwarzbrennen, schwarzfahren, schwarzschlachten. Auch wenn schwarz in der Bedeutung „negativ“ gebraucht wird, schreibt man zusammen: schwarzsehen, schwarzmalen. Nur bei Erweiterung mit zu wird immer getrennt geschrieben, z. B. Du solltest nicht immer alles zu schwarz malen, sowie in Verbindung mit zusammengesetzten Verben, z. B. Die Bande hat die geschmuggelten Zigaretten schwarz verkauft.

In der Verbindung mit Partizipien ist sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung möglich: eine schwarz geränderte/schwarzgeränderte Karte, schwarz geräucherter/schwarzgeräucherter Schinken.

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