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Wie man beim Briefeschreiben vorgeht, wenn man sichergehen möchte, dass ein Schreiben einen bestimmten Adressaten erreicht, zeigen wir in diesem Artikel.
Steht im Adressfeld eines Briefes der Name des Ansprechpartners hinter dem der Firma oder Organisation, gibt es keine Gewähr dafür, dass der Brief auch tatsächlich von ihm geöffnet wird; häufig kommt die Poststelle oder das Sekretariat zum Zug. In vielen Unternehmen gibt es allerdings eine interne Regel, wonach Briefe weder von der Poststelle noch vom Sekretariat geöffnet werden dürfen, wenn der Name des Adressaten vor der Firmenadresse steht. Rechtlich bindend ist diese Regelung jedoch nicht.
Will man also sichergehen, dass vertrauliche Inhalte tatsächlich nur vom gewünschten Empfänger gelesen werden, sollte der Brief unbedingt mit dem Zusatz Persönlich oder Vertraulich versehen werden. Dann darf er ausschließlich vom Adressaten geöffnet werden.