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In der Kürze liegt die Würze – und manchmal auch die Schwierigkeit. Das gilt unter anderem für die Bildung von Verbformen: Nascht oder naschst du schon wieder von den Süßigkeiten?
Der Wegfall des e in der Endung der 2. Person Singular (du) des Indikativs Präsens ist uns heute sowohl in der Umgangssprache als auch in der Standardsprache vertraut: du hörst, du wäschst, du kommst usw. Wohl kaum jemand käme auf die Idee, Formen wie du beweisest oder du entkommest noch zu verwenden. Bei Verben auf -t oder -d bleibt das e allerdings auch heute noch erhalten: du findest, du gestaltest etc. Das gilt jedoch nicht, wenn der Vokal des Verbs wechselt: raten – du rätst, einladen – du lädst ein.
Manchmal kommt man bei der Verkürzung der Verb-Endung in der 2. Person Singular in Versuchung, aus lautlichen Gründen zu viel des Guten zu tun. Das Weglassen des s nach sch in Formen wie *du wäscht, *du nascht, *du wischt ist in der Standardsprache nicht zulässig. Richtig muss es heißen: du wäschst, du naschst, du wischst.
Vorsicht auch bei Verben, deren Stamm auf -t endet. Hier wird das t aus lautlichen Gründen im Schriftbild gern versehentlich unter den Tisch fallen gelassen: Dabei entstehen nicht korrekte Formen wie *du hälst (halten), *du flichst (flechten). Richtig sind hier aber nur die Formen du hältst, du flichtst. Lediglich beim Verb bersten wird in der 2. Person Singular die phonetisch vereinfachte Form du birst (statt: birst-st) verwendet: Du birst ja vor Stolz! Zugegebenermaßen handelt es sich hier um eine Verbform, die uns im sprachlichen Alltag so gut wie nie begegnen wird. Aber man kann ja nie wissen.