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In diesem Abschnitt geht es um die häufig auftretenden Fragen:
- Mit oder ohne Punkt?
- Mit oder ohne Deklinationsendung (Beugungsendung)?
Zu weiteren Informationen:
Zusätzliche Erläuterungen zur sinnvollen Bildung und Verwendung von Abkürzungen und Kurzwörtern finden sich in DIN 2340.
Der Punkt bei Abkürzungen
D 1
Nach bestimmten Abkürzungen steht ein Punkt <§ 101>. (Vgl. aber auch D 2-5.)
Zum Beispiel
- Dr. (für: Doktor)
- usw. (für: und so weiter)
- a. D. (für: außer Dienst)
- Abk.-Verz. (für: Abkürzungsverzeichnis)
- Weißenburg i. Bay. (für: Weißenburg in Bayern)
D 2
Bei national oder international festgelegten Abkürzungen für Maßeinheiten in Naturwissenschaft und Technik, für Himmelsrichtungen und für bestimmte Währungseinheiten setzt man im Allgemeinen keinen Punkt <§ 102 (1)>.
Zum Beispiel
- m (für: Meter)
- g (für: Gramm)
- s (für: Sekunde)
- W (für: Watt)
- Bq (für: Becquerel)
- MHz (für: Megahertz)
- NO (für: Nordost[en])
- CAD (für: Kanadischer Dollar)
D 3
Initialwörter beruhen auf den Anfangsbuchstaben (zum Teil auch weiteren Buchstaben) der zugrunde liegenden Wortteile, Wörter oder Ausdrücke.
- In der gesprochenen Sprache werden sie meistens buchstabiert.
Zum Beispiel
- BGB (gesprochen: be-ge-be, für: Bürgerliches Gesetzbuch)
- Na (gesprochen: en-a, für: Natrium)
- Es gibt aber auch Initialwörter, die wie gewöhnliche Wörter gesprochen werden.
Zum Beispiel
- TÜV (gesprochen: tüf, für: Technischer Überwachungs-Verein)
Initialwörter werden im Allgemeinen ohne Punkt geschrieben. Zu ursprünglichen Abkürzungen mit Punkt (wie a. D.) vgl. D 1.
D 4
Viele fachsprachliche Abkürzungen (vor allem von längeren Zusammensetzungen und Wortgruppen) werden ohne Punkt geschrieben <§ 102 E1>.
Zum Beispiel
- MBliV (für: Ministerialblatt der inneren Verwaltung)
- BStMdI (für: Bayerisches Staatsministerium des Innern)
- RücklVO (für: Rücklagenverordnung)
- JuSchG (für: Jugendschutzgesetz)
- StUffz (für: Stabsunteroffizier)
- OStRin (für: Oberstudienrätin)
D 5
In einigen Fällen gibt es Doppelformen <§ 102 E2>.
zum Beispiel
- Co. oder Co (für: Compagnie, Kompanie)
- M. d. B. oder MdB (für: Mitglied des Bundestages)
D 6
Steht eine Abkürzung mit Punkt am Satzende, dann ist der Abkürzungspunkt zugleich der Schlusspunkt des Satzes <§ 103>.
Zum BeiSpiel
- Er verwendet gern Zitate von Goethe, Schiller u. a.
- Ihr Vater ist Regierungsrat a. D.
Aber: - Ist er wirklich Regierungsrat a. D.?
- Er ist wirklich Regierungsrat a. D.!
- Seine Amtsbezeichnung ist »Regierungsrat a. D.«.