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Aus grammatischer Sicht gibt es verschiedene Definitionen des „Wortes“, die jeweils auf unterschiedlichen Kriterien beruhen. Im folgenden Artikel sollen zwei dieser Konzepte vorgestellt werden, und zwar das lexikalische Wort und das syntaktische Wort.
Das lexikalische Wort, auch „Lexem“ genannt, ist diejenige Form, die auch in Wörterbüchern hinterlegt ist, also z. B. Tisch. Zu einem Lexem gehören alle Formen, die in spezifischen Gebrauchsweisen auftreten können, also z. B. Tische, Tischen, Tisches. Die Bildung dieser Formen wird als „Flexion“ bezeichnet, die Formen selbst als die „Flexionsformen“ (eines bestimmten Lexems).
Als syntaktische Wörter werden hingegen die einzelnen bereits genannten Flexionsformen bezeichnet. Dieser Definition zufolge sind Tisch, Tische, Tischen und Tisches alle jeweils ein Wort.
Übrigens: Der Wortschatz der deutschen Gegenwartssprache (Lexeme) wird im Allgemeinen zwischen 300 000 und 500 000 Wörtern angesetzt. Das Dudenkorpus enthält mehr als 5 Milliarden individuelle Wortformen, also syntaktische Wörter.