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Subjekts- und Objekts­genitiv

Wir wollen etwas Schulwissen aufpolieren und nehmen zwei spezielle Arten von Genitivattributen, den Subjekts- sowie den Objektsgenitiv, einmal genauer unter die Lupe.

Um uns diesen Sonderfällen der Genitivverwendung zu nähern, müssen wir zunächst definieren, wann überhaupt von Subjektsgenitiv (Genitivus subiectivus) bzw. Objektsgenitiv (Genitivus obiectivus) gesprochen wird. Konstruktionen wie „die Tür des Hauses“ scheiden dabei schon einmal aus, denn Kern der Wortgruppe muss ein Substantiv sein, das von einem Verb abgeleitet wurde, wie beispielsweise „das Schweigen“. Dazu muss sich dann noch ein Genitiv gesellen: „das Schweigen der Lämmer“ – und schon ergibt sich ein Subjektsgenitiv, erkennbar daran, dass sich die Wortgruppe in einen Satz umformen lässt, dessen Subjekt „Lämmer“ ist: „Die Lämmer schweigen.“

Ähnlich lässt sich „der Biss des Hundes“ behandeln – oder etwa doch nicht? Ist hier nun gemeint, dass der Hund jemanden gebissen hat (Subjektsgenitiv) oder wurde womöglich der Hund selbst von einem Artgenossen oder gar von einer Katze angegriffen? Dann wäre der Hund als Gebissener das Objekt der Handlung und es läge ein Objektsgenitiv vor. Wie lassen sich solche Zweideutigkeiten lösen?

Zunächst gilt, dass von intransitiven Verben kein Objektsgenitiv gebildet werden kann, so etwas wie „die Abhilfe des Übels“ wäre also nicht korrekt. Bei transitiven Verben ist es hingegen prinzipiell möglich, beide Genitivarten zu bilden. Sind an einer Handlung sowohl Personen als auch Dinge beteiligt, steht in der Regel die Person im Subjekts- und der Gegenstand im Objektsgenitiv: „die Feststellung der Wissenschaftlerin“ bzw. „die Feststellung der Tatsache“. Sind zwei Lebewesen beteiligt, ähnlich wie oben im Beispiel mit „Biss“ und „Hund“, ist es klüger, nicht den Genitiv zu verwenden, sondern eine andere Konstruktion zu wählen: „der Hundebiss“ lässt auf einen bissigen Hund schließen, „der dem Hund zugefügte Biss“ hingegen auf einen bissigen Gegner.

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