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Modalverb oder nicht? Das Komma beim Infinitiv mit „zu“

Die Kommasetzung beim Infinitiv mit zu führt oftmals zu Unsicherheiten. In diesem Artikel nehmen wir einen besonderen Aspekt der Thematik unter die Lupe.

Nicht gesetzt werden darf das Komma bei einem Infinitiv mit zu, wenn ein solcher Infinitiv von einem Verb abhängt, das in der Funktion eines Modalverbs auftritt. In dieser Funktion können die Verben haben und sein verwendet werden, aber auch Verben wie brauchen, pflegen, scheinen: Ich habe hierzu rein gar nichts anzumerken. Heute ist mit ihm nicht zu reden. Er scheint ihr von der ganzen Geschichte nichts erzählt zu haben. Sie pflegten mehrfach im Jahr in Urlaub zu fahren. Du brauchst jetzt nicht auch noch davon anzufangen.

Besonderes Augenmerk verdienen die Verben drohen und versprechen, bei beiden ist im Hinblick auf die Kommasetzung die Bedeutung ausschlaggebend. Hat drohen die Bedeutung „Gefahr laufen“, tritt es in der Funktion eines Modalverbs auf und es darf kein Komma gesetzt werden: Der Lastwagen drohte den Abhang hinabzustürzen. Im Sinne von „eine Drohung aussprechen“ hat drohen Vollverbfunktion, das Komma ist freigestellt: Vor laufenden Kameras drohte der Bankräuber[,] die Geiseln zu erschießen. Entsprechend verhält es sich beim Verb versprechen, hier sind die Bedeutungen „den Anschein haben, erwarten lassen“ (Modalverb) und „das Versprechen geben“ (Vollverb) zu unterscheiden. Sie verspricht eine geniale Mediatorin zu werden. Du hast mir fest versprochen[,] ihm endlich reinen Wein einzuschenken!

Bei einer ganzen Reihe von Verben, die eine Infinitivgruppe anschließen können, lässt sich oftmals nicht eindeutig entscheiden, ob sie eher modifizierend oder als Vollverb gebraucht werden, Schreibende haben in solchen Fällen beide Möglichkeiten. Zu dieser Verbengruppe gehören etwa anfangen, aufhören, bitten, denken, fürchten, glauben, helfen, hoffen, versuchen. Wir bitten das Produkt bei Nichtgefallen zurückzusenden. Er glaubt sie mit seinen Argumenten überzeugen zu können.

Vorsicht geboten ist allerdings, wenn solche Verben durch ein auf den Infinitiv verweisendes Wort ergänzt werden, in solchen Fällen ist ein Komma obligatorisch: Wir bitten darum, das Produkt bei Nichtgefallen zurückzusenden. Er glaubt fest an die Möglichkeit, sie mit seinen Argumenten überzeugen zu können.

Mehr zum Thema Infinitiv mit „zu“ lesen Sie in unseren Artikeln zur Kommasetzung und zur Getrennt- und Zusammenschreibung.

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