Eröffnungsbeschluss, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Eröffnungsbeschluss
- Lautschrift
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[ɛɐ̯ˈʔœfnʊŋsbəʃlʊs]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Er|öff|nungs|be|schluss
Bedeutung
ⓘBeschluss des Gerichts, in einem Strafprozess das Hauptverfahren einzuleiten
- Beispiel
-
- den Eröffnungsbeschluss verlesen
Grammatik
ⓘder Eröffnungsbeschluss; Genitiv: des Eröffnungsbeschlusses, Plural: die Eröffnungsbeschlüsse
Wussten Sie schon?
ⓘ- Die Schreibung dieses Wortes wurde 1996 geändert (Beispiele zur neuen Rechtschreibung).