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Verwendung von „sich“ und „einander“

Sätze wie „Sie begegneten einander vor Gericht“ wirken auf uns heute eher gestelzt und veraltet. Wir würden eher der Variante „Sie begegneten sich vor Gericht“ den Vorzug geben. Wir zeigen Ihnen, dass es dennoch Fälle gibt, in denen die Verwendung von einander durchaus sinnvoll ist.

Eine wechselseitige Beziehung zwischen zwei oder mehreren Subjekten lässt sich durch ein Reflexivpronomen (sich, uns, euch) oder das reziproke Pronomen einander ausdrücken. Im Allgemeinen wird im heutigen Sprachgebrauch dem Reflexivpronomen der Vorzug gegeben, da einander als sehr gehoben, im Einzelfall sogar gestelzt empfunden wird. Also eher: „Wir haben uns lange nicht mehr gesehen“ und „Sie ließen sich von nun an in Ruhe“ und nicht „Wir haben einander lange nicht mehr gesehen“ und „Sie ließen einander von nun an Ruhe“.

Es gibt allerdings Fälle, in denen die Verwendung des Reflexivpronomens keine eindeutige Klarheit schafft. Ein Satz wie „Sie trösteten sich“ macht nicht deutlich, ob sich hier jeder selbst oder die Betroffenen gegenseitig trösteten. In diesem Fall wäre also die Variante „Sie trösteten einander“ die eindeutige Form. Möglich wäre hier auch die Verwendung des Reflexivpronomens plus verdeutlichendes gegenseitig: „Sie trösteten sich gegenseitig“.

Standardsprachlich nicht korrekt ist die Kombination „sich einander“ für ein und dasselbe Satzglied: „*Sie vertrauten sich einander ihre Pläne an“. Richtig ist: „Sie vertrauten sich ...“ oder „Sie vertrauten einander ...“.

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Konjunktiv II rückumlautender Verben

In diesem Artikel schauen wir uns an, was es mit Formen wie nennte oder kennte auf sich hat. Existieren sie überhaupt?

Getrennt- und Zusammenschreibung bei „hin / hin...“

Manchmal träumt man ja so vor sich hin. Schön. Und auch nicht schwierig. Schwieriger wirds schon, wenn man sich erinnert, wie man so schön vor sich hin geträumt hat. Oder doch: vor sich hingeträumt hat? Das klären wir.

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