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Gut versichert – Verwendungs­weisen von „versichern“

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Verb versichern. Dass man sich nicht nur gegen Feuer-, Sturm- und Hochwasserschäden versichern kann, sondern dass das Verb noch ganz andere Möglichkeiten bietet, zeigen wir Ihnen hier.

Man kann sich gegen fast alle Unbilden des täglichen Lebens versichern. Diese Verwendung dieses Verbs mit einem Reflexivpronomen ist wohl auch die geläufigste (Nach dem letzten Sturm haben wir uns gegen Hochwasserschäden versichert).

Knapp dahinter rangiert die Bedeutung „etwas versprechen, fest zusagen“: Ich versichere Ihnen, dass die Kommaregeln nicht so schwer sind, wie es zunächst scheint. Derjenige, der der Versicherung Glauben schenken soll, wird dabei heutzutage in den Dativ gesetzt (Ihnen). Früher stand auch der Akkusativ (Er versicherte sie, dass er sie ewig lieben würde), das gilt aber als veraltet.

Wenn man sich besonders gewählt ausdrücken möchte, greift man gern zum Genitiv, und auch hier hat versichern passende Konstruktionen parat: Hiermit möchten wir Sie unserer Anteilnahme versichern. Das Verb bedeutet in diesem Kontext so viel wie „jemandem Gewissheit über etwas verschaffen“. Das Zugesicherte (unserer Anteilnahme) taucht dabei als Genitivobjekt auf, die betroffene Person als Akkusativobjekt (Sie).

Wem das zu hochgestochen klingt, der kann auf das Muster Er versicherte mir seine Freundschaft zurückgreifen, mit der Person im Dativ (mir) und dem Zugesagten im Akkusativ (seine Freundschaft).

Und schließlich können Sie noch Reflexivpronomen und Genitivobjekt kombinieren: Er versicherte sich ihrer Treue. Damit drückt man aus, dass man sich selbst über etwas Gewissheit verschaffen möchte.

Seien Sie versichert, dass Sie nun gegen alle Fehler bei der Verwendung von versichern versichert sind!

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