-
Bitte einloggen, um Inhalte auf die Merkliste zu setzen.
Diesmal dreht sich alles um die „Wahlverwandtschaften“. Gemeint sind hier der angeheiratete Teil der Familie und die Taufpaten. Wir gehen der Frage nach, was hinter dem Wortbestandteil Schwieger- steckt und welche Bezeichnungen es für die Taufpaten gibt.
In der angeheirateten Verwandtschaft spielt oft die Schwiegermutter eine wichtige Rolle. Der im Wörterbuch aufgeführte Beispielsatz „er versteht sich bestens mit seiner Schwiegermutter“ ist zuweilen reines Wunschdenken. Doch woher kommt das Schwieger- bei Schwiegereltern, Schwiegersöhnen und -töchtern? In früheren Zeiten wurde die Mutter des Ehepartners nur als Schwieger (mittelhochdeutsch swiger, althochdeutsch swigar) bezeichnet. Dieses Substantiv ist eine schon im Indogermanischen gebildete weibliche Entsprechung zu dem Wort Schwager für den Schwiegervater. Erst im 16. Jahrhundert tritt die neuhochdeutsche Zusammensetzung Schwiegermutter neben das alte Wort Schwieger und verdrängt dieses langsam. In Anlehnung an Schwiegermutter entstehen im 16. Jahrhundert auch Schwiegervater und Schwiegersohn, später auch Schwiegertochter (17. Jh.) und Schwiegereltern (18. Jh.).
Zahlreich und lokal unterschiedlich sind die Bezeichnungen für die Taufpaten. Der Taufpate wird zuweilen auch Taufzeuge, Patenonkel oder einfach nur Pate genannt. Landschaftlich heißt er auch Gote. Der Ausdruck Gevatter ist veraltet. In Österreich heißt der Taufpate je nach Region und mit Nähe zur Mundart auch Göd, Göte oder Göti, ganz im Westen und in der Schweiz dann Götti.
Die Taufpatin tritt auch auf als Patentante, Taufpatin oder einfach als Patin oder die Pate. Landschaftlich üblich ist die Bezeichnung die Gote. In Österreich begegnet sie uns mundartnah und wieder je nach Region als God[e]l, Goden oder Gotl, in der Schweiz und angrenzenden Regionen als Gotte.