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Groß- und Klein­schreibung von Sub­stan­tiven und Adjek­tiven in festen Wen­dungen

Wir möchten Ihnen anlässlich des Stichtages für die Einführung der neuen deutschen Rechtschreibung noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Regeln geben – in diesem Artikel zum Thema Groß- und Kleinschreibung.

Nomen, die mit Verben oder Präpositionen ein festes Gefüge bilden, aber mit diesen nicht zusammengeschrieben werden, schreibt man groß, z. B.: in Bezug auf, sich in Acht nehmen, Rad fahren, Diät halten, Schuld haben, jmdm. Angst machen.
Aber: In Verbindung mit sein, bleiben oder werden gelten Wörter wie angst oder schuld nicht als Nomen und werden kleingeschrieben: mir ist angst, ich bin schuld daran.

In festen Wendungen werden nominalisierte Adjektive in der Regel großgeschrieben: im Dunkeln tappen, auf dem Trockenen sitzen, auf dem Laufenden halten u. v. m. (Es bleibt aber bei von fern, von klein auf, über kurz oder lang, durch dick und dünn u. a.)
Großgeschrieben werden ferner Sprachbezeichnungen nach einer Präposition (auf Französisch, in Italienisch) und Tageszeiten nach gestern, heute, morgen (gestern Abend, morgen Nachmittag).

Die Anredepronomen du und ihr und die dazugehörigen Possessivpronomen dein und euer werden kleingeschrieben, können in Briefen aber auch großgeschrieben werden: Vielen Dank für deinen/Deinen Brief ...; du/Du kannst dir/Dir sicher denken ...
Die Höflichkeitsanrede Sie und das entsprechende Possessivpronomen Ihr werden hingegen immer großgeschrieben.

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