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Geschlechtergerechter Sprachgebrauch: Doppelnennung und Schrägstrich

In diesem Artikel geht es um die Doppelnennung und den Schrägstrich als Varianten des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs.

Die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen (Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler, Assistentin oder Assistent, jede und jeder) ist die höflichste und eindeutigste Variante der sprachlichen Gleichstellung. Sie ist vor allem in der Anrede üblich.

Die häufigste und zugleich von den amtlichen Rechtschreibregeln abgedeckte verkürzte Form der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter war bisher die Variante mit Schrägstrich und Bindestrich: Mitarbeiter/-innen, Lektor/-in, Buchhalter/-innen. Dabei ist zwar der Bindestrich den amtlichen Rechtschreibregeln zufolge nach wie vor vorgeschrieben, allerdings wurde und wird aus typografischen Gründen häufig auf ihn verzichtet: Mitarbeiter/innen, Lektor/in.

Der Verwendung der Schrägstrichvariante sind aus grammatischen Gründen jedoch häufig Grenzen gesetzt. Wortpaare, bei denen die feminine Form nicht nur durch Anhängen einer Endung an die maskuline gebildet wird, lassen sich nicht einfach durch den Schrägstrich verkürzen. In solchen Fällen sollten alle Formen ausgeschrieben werden: Kollegen und Kolleginnen, Beamte und Beamtinnen, Bischöfe und Bischöfinnen.

Zu beobachten ist auch, dass sich der Sprachgebrauch in letzter Zeit von starren Regeln loslöst. Aus praktischen Gründen werden Doppelformen häufig wie ein Gesamtwort behandelt und entsprechend unkompliziert flektiert: den Mitarbeiter/innen, den Kolleg/innen.

Hilfreiche Praxistipps für geschlechtergerechtes Formulieren finden Sie im kompakten Ratgeber Gendern – ganz einfach! von Gabriele Diewald und Anja Steinhauer. Und für alle, die es genauer wissen wollen, geben die Autorinnen im Handbuch geschlechtergerechte Sprache einen ausführlichen Überblick über das Thema Gendern mit vielen Anwendungsbeispielen.

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Aussprache von „-innen“ in geschlechtergerechten Personenbezeichnungen

In diesem Artikel behandeln wir die phonetischen Feinheiten geschlechter- und gendergerechter Personenbezeichnungen, also zum Beispiel den lautlichen Unterschied zwischen „Ulmer*innen“ und „Ulmerinnen“.

Die geschlechts­­über­­greifende Ver­­­wendung mas­ku­liner Formen

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