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Der Anlagen­vermerk

Für alle, die an einer soliden „Anlagenberatung“ interessiert sind, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Erfahren Sie, wie der Anlagenvermerk in der geschäftlichen Korrespondenz gestaltet werden sollte.

Kleinere Gegenstände oder schriftliche Unterlagen wie Zeugnisse, Arbeitsproben oder Formulare, die Briefen beigefügt sind, werden Anlagen genannt. Nach den Empfehlungen der DIN 5008 steht der Anlagenvermerk, also der Hinweis, dass ein Schreiben eine Beilage enthält, mit mindestens drei Leerzeilen Abstand unter dem Gruß oder der Firmenbezeichnung. Falls der Unterzeichner maschinenschriftlich angegeben wird, schließt sich der Anlagenvermerk nach einer Leerzeile an. Ist wenig Platz vorhanden, kann der Anlagenvermerk auch rechts unten auf dem Briefbogen auf gleicher Höhe mit dem Gruß platziert werden. Die DIN-5008-Empfehlung hierzu lautet: „Falls mit dem Anlagenvermerk bei 125,7 mm von der linken Blattkante oder auf Grad 50 bzw. 60 begonnen wird, ist dieser mit einer Leerzeile Abstand vom Text zu schreiben.“

Wenn man spezifizieren will, welche Anlagen ein Schreiben enthält, führt man die einzelnen Posten unter dem Wort Anlage oder Anlagen auf. Es ist übersichtlicher, das Wort Anlage[n] durch Fettdruck hervorzuheben, wenn eine Auflistung folgt. Wird hingegen nur das Wort Anlage[n] geschrieben, kann auf diese Hervorhebung verzichtet werden. Das früher übliche Unterstreichen wird nach der aktuellen DIN 5008 nicht empfohlen.

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