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„Stets bemüht“? Formulie­rungen in Arbeits­zeugnissen

Herr/Frau X arbeitete stets sehr zügig und exakt. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt. Dies sind zwei typische Formulierungen aus Arbeitszeugnissen. Nicht nur das Verfassen solcher Zeugnisse, auch die Interpretation stellt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer häufig vor Probleme. Lesen Sie, was von bestimmten Zeugnisformulierungen zu halten ist.

Grundsätzlich sind Arbeitgeber zu einer fairen und objektiven Beurteilung verpflichtet, ein Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und der Inhalt sollte der Wahrheit entsprechen. Aus diesen Vorgaben ergeben sich beim Verfassen von Arbeitszeugnissen naturgemäß gewisse Konflikte, die sich aber durchaus lösen lassen, indem man beispielsweise im Falle einer eher negativen Beurteilung auch positive Leistungen oder Eigenschaften stärker hervorhebt.

Ausgesprochen positiv werden Leistungen mit Formulierungen bewertet, die verstärkende Ausdrücke wie etwa hervorragend, überdurchschnittlich, äußerst etc. enthalten. Herr/Frau X besitzt hervorragendes Fachwissen. Selbst schwierigste Aufgaben löste Herr/Frau X äußerst sicher.

Formulierungen, die positive Adjektive enthalten, ohne diese jedoch besonders hervorzuheben, werden im Allgemeinen noch als positive Beurteilung gewertet: Herr/Frau X arbeitete zügig und exakt. Herr/Frau X löste auch schwierige Aufgaben.

Immer noch einen zumindest befriedigenden Eindruck hat der oder die Beurteilte hinterlassen, wenn sich im Zeugnis folgende Formulierungen finden: Herr/Frau X verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Herr/Frau X war den Aufgaben gewachsen.

War ein Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des/der Beurteilten zufrieden, sollte dies im Zeugnis lediglich angedeutet werden (man denke an die Maßgabe „wohlwollend“): Herr/Frau X übernahm die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt.

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