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Alters­anga­ben mit „ab“, „von“, „über“, „unter“ und „bis (zu)“

Noch im Ohr haben könnten den Song „In the Year 2525“ von Zager and Evans vielleicht Leserinnen und Leser ab 60 Jahre – oder doch eher alle ab 60 Jahren? Näheres zu Altersangaben erfahren Sie in der zweiten Rubrik.

Wenn die Präposition ab eine Altersangabe einleitet, kann sowohl der Dativ als auch der Akkusativ folgen: Leserinnen ab 50 Jahre/Jahren. Allerdings verwendet man nur den Dativ, wenn solche Fügungen mit einem Artikelwort auftreten: Leser ab dem 50. Lebensjahr.

Die Präpositionen von und unter stehen immer mit dem Dativ, wenn Altersangaben folgen: ein Leser von 50 Lenzen, Kinder unter drei Jahren, die Präposition über dagegen mit dem Akkusativ: Jugendliche über 18 Jahre.

Vorsicht geboten ist bei bis: Bei Altersangaben steht bis meist in der Fügung bis zu, z. B. Kinder bis zu drei Jahren. Hier bestimmt die letzte Präposition im Bunde (zu) den Kasus, d. h. den Dativ Jahren. Manchmal wird zu in bis zu weggelassen, dann steht wiederum der Akkusativ: Kinder bis 3 Jahre.

Geht bis zu noch eine Präposition voran, so bestimmt diese den Kasus des folgenden Nominalausdrucks: Galapagosschildkröten von (bis zu) 150 Jahren.

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