zu­schlag­pflich­tig

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
besonders Eisenbahn
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
zuschlagpflichtig
Lautschrift
[ˈtsuːʃlaːkpflɪçtɪç]

Rechtschreibung

Worttrennung
zu|schlag|pflich|tig

Bedeutung

[für den Benutzer] mit der Pflicht zur Zahlung eines Zuschlags (1b) verbunden

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