unterschlagen
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- Wortart: ⓘ
- starkes Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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unterschlagen
- Lautschrift
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[ʊntɐˈʃlaːɡn̩]
- Wort mit gleicher Schreibung
- unterschlagen (starkes Verb)
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Gelder, Werte o. Ä., die jemandem anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer gewollten Zweck verwenden, sondern für sich behalten, verwenden
- Gebrauch
- besonders Rechtssprache
- Beispiel
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- Geld, Briefe unterschlagen
-
etwas Wichtiges nicht mitteilen; jemandem etwas Mitteilens-, Erwähnenswertes vorenthalten, verheimlichen
- Beispiel
-
- eine wichtige Nachricht, entscheidende Tatsachen unterschlagen
Synonyme zu unterschlagen
ⓘ- hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (umgangssprachlich) auf die Seite bringen/schaffen
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch underslahen, eigentlich = etwas unter etwas stecken
Grammatik
ⓘstarkes Verb; Perfektbildung mit „hat“