rügen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- rü|gen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
-
mit einer Rüge zurechtweisen
- Beispiele
-
- ich muss dich wirklich rügen
- sie wurde wegen wiederholter Unpünktlichkeit streng gerügt
-
jemandes Verhalten oder Tun, das für nicht in Ordnung gehalten und missbilligt wird, mit gewissem Nachdruck kritisieren
- Beispiel
-
- man rügte die Unentschlossenheit der Regierung
-
-
tadelnd feststellen, beanstanden
- Beispiel
-
- Mängel rügen
Synonyme zu rügen
ⓘ- ausschimpfen, beschimpfen, einen Verweis geben, eine Rüge aussprechen
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch rüegen, ruogen, althochdeutsch ruogen = anklagen; (öffentlich) mitteilen
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
rügen
Sehr häufig in Verbindung mit rügen | |
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Substantive | Rechnungshof |
Verben | |
Adjektive | scharf |
Häufig in Verbindung mit rügen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit rügen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | öffentlich |
Selten in Verbindung mit rügen | |
Substantive | Revision Bundesrechnungshof Richter Landesrechnungshof Verstoß Gericht |
Verben | |
Adjektive | heftig formell offiziell prompt mehrfach ausdrücklich |