ne bis in idem
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtswissenschaft
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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ne bis in idem
- Worttrennung
- ne bis in idem
in einer Strafsache, die materiell rechtskräftig abgeurteilt ist, darf kein neues Verfahren eröffnet werden (Verfahrensgrundsatz des Strafrechts)
lateinisch; „nicht zweimal gegen dasselbe“