mündig
- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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mündig
- Lautschrift
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nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt
- Beispiel
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- mit 18 Jahren mündig werden
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- jemanden mündig sprechen (für mündig erklären)
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als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt
- Beispiel
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mittelhochdeutsch mündec, zu Mund