mah­nen

Wortart:
schwaches Verb
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
🔉mahnen

Rechtschreibung

Worttrennung
mah|nen

Bedeutungen (2)

  1. nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern, drängen
    Beispiele
    • jemanden zur Eile, zur Vorsicht, zum Aufbruch mahnen
    • jemanden eindringlich, nachdrücklich, wiederholt mahnen
    1. nachdrücklich an etwas, besonders eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern
      Beispiele
      • jemanden an sein Versprechen, an eine Schuld mahnen
      • einen Schuldner schriftlich mahnen (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern)
    2. Gebrauch
      gehoben

Herkunft

mittelhochdeutsch manen, althochdeutsch manōn, ursprünglich = überlegen, denken; vorhaben

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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