mahnen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- mah|nen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten oder Tun auffordern, drängen
- Beispiele
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- jemanden zur Eile, zur Vorsicht, zum Aufbruch mahnen
- jemanden eindringlich, nachdrücklich, wiederholt mahnen
-
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nachdrücklich an etwas, besonders eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern
- Beispiele
-
- jemanden an sein Versprechen, an eine Schuld mahnen
- einen Schuldner schriftlich mahnen (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern)
-
- Gebrauch
- gehoben
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Synonyme zu mahnen
ⓘHerkunft
ⓘmittelhochdeutsch manen, althochdeutsch manōn, ursprünglich = überlegen, denken; vorhaben
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
mahnen
Sehr häufig in Verbindung mit mahnen | |
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Substantive | Vorsicht |
Verben | |
Adjektive | eindringlich |
Häufig in Verbindung mit mahnen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit mahnen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | gleichzeitig erneut |
Selten in Verbindung mit mahnen | |
Substantive | Besonnenheit Eile Zurückhaltung Reform Aufbruch Mäßigung Geduld |
Verben | |
Adjektive | dringend nachdrücklich mehrfach vergeblich sanft |