jura novit curia
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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jura novit curia
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ju|ra no|vit cu|ria
Bedeutung
ⓘalte, im deutschen Zivilprozess gültige Rechtsformel, die besagt, dass das geltende Recht dem Gericht von den streitenden Parteien nicht vorgetragen werden muss, es sei denn, dass es sich um dem Gericht unbekanntes fremdes (ausländisches) Recht handelt
Herkunft
ⓘlateinisch; „das Gericht kennt das (anzuwendende) Recht“