in contumaciam
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- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache veraltet
- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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in contumaciam
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- in con|tu|ma|ci|am
Bedeutung
ⓘin Abwesenheit des Angeklagten
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
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- in contumaciam urteilen (in (wegen, trotz) Abwesenheit des Beklagten ein Urteil fällen)
- in contumaciam verurteilen (gegen jemanden wegen Nichterscheinens vor Gericht (trotz ergangener Vorladung) ein Versäumnisurteil fällen; Kontumaz)
Herkunft
ⓘlateinisch; „wegen Unbotmäßigkeit“