hand­lungs­fä­hig

Wortart:
Adjektiv
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
handlungsfähig

Rechtschreibung

Worttrennung
hand|lungs|fä|hig

Bedeutungen (2)

  1. aufgrund gegebener Voraussetzungen fähig, in der Lage zu handeln, tätig zu werden
    Beispiele
    • eine handlungsfähige Regierung, Mehrheit, Opposition
    • ein handlungsfähiger Staat, Vorstand
    • der Magistrat ist nicht mehr handlungsfähig
  2. aufgrund gegebener persönlicher Voraussetzungen in der Lage, bestimmte Rechtshandlungen verantwortlich zu tätigen
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiel
    • die alte Frau war nicht mehr handlungsfähig
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