ge­richts­no­to­risch

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
gerichtsnotorisch
Lautschrift
[ɡəˈrɪçtsnotoːrɪʃ]

Rechtschreibung

Worttrennung
ge|richts|no|to|risch

Bedeutung

vom Gericht amtlich zur Kenntnis genommen

Beispiel
  • seine Straftaten sind gerichtsnotorisch
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