ge­neh­mi­gen

Wortart:
schwaches Verb
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
🔉genehmigen

Rechtschreibung

Worttrennung
ge|neh|mi|gen

Bedeutungen (2)

  1. (besonders amtlich, offiziell) die Ausführung, Verwirklichung einer Absicht, die jemand als Antrag, Gesuch o. Ä. vorgebracht hat, gestatten
    Beispiel
    • die Baubehörde hat den Anbau genehmigt
  2. sich den Genuss (1) von etwas gestatten
    Gebrauch
    umgangssprachlich scherzhaft
    Grammatik
    sich genehmigen
    Beispiel
    • sich ein Gläschen Wein genehmigen
    Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
    • sich <Dativ> einen genehmigen (umgangssprachlich scherzhaft: einen Schnaps o. Ä. trinken)

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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genehmigen
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