evin­zie­ren

Wortart:
schwaches Verb
Gebrauch:
Rechtswissenschaft
Aussprache:
Betonung
evinzieren

Rechtschreibung

Worttrennung
evin|zie|ren

Bedeutung

jemandem durch richterliches Urteil einen Besitz entziehen, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat

Herkunft

lateinisch evincere (2. Partizip: evictum) = völlig besiegen, spätlateinisch als juristisches Fachwort = (auf gerichtlichem Wege) wiedererlangen

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