abschlägig
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Amtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ab|schlä|gig
- Beispiel
- jemanden oder etwas abschlägig bescheiden (etwas nicht genehmigen)
Bedeutung
ⓘablehnend, verweigernd
- Beispiele
-
- eine abschlägige Antwort erteilen
- er wurde abschlägig beschieden (erhielt einen ablehnenden Bescheid)
- ihre Bitte ist abschlägig beschieden (ist abgelehnt) worden