Zeu­gin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
🔉Zeugin

Rechtschreibung

Worttrennung
Zeu|gin

Bedeutungen (2)

  1. weibliche Person, die bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist oder war, darüber aus eigener Anschauung oder Erfahrung etwas sagen kann
    Beispiel
    • Zeugin eines tragischen Unfalls sein
  2. weibliche Person, die vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihr persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiele
    • eine Zeugin aufrufen
    • als Zeugin geladen sein

Herkunft

vgl. Zeuge mittelhochdeutsch (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verwandt mit ziehen und eigentlich = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person

Grammatik

die Zeugin; Genitiv: der Zeugin, Plural: die Zeuginnen

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
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