Woh­nungs­ge­ber, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Amtssprache
Aussprache:
Betonung
Wohnungsgeber

Rechtschreibung

Worttrennung
Woh|nungs|ge|ber

Bedeutung

Firma oder männliche Person, die jemandem eine Wohnung vermietet oder untervermietet

Beispiele
  • ein fairer, verlässlicher Wohnungsgeber
  • die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der amtlichen Meldung
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Wohnungsgeber; Genitiv: des Wohnungsgebers, Plural: die Wohnungsgeber

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